Information der Öffentlichkeit nach §8a, Anhang V, 12. BImSchV für Biogasanlagen | |
1.) Name und Anschrift des Betriebes: | |
Firmenname: |
NAWARO Götz GmbH |
Gegenstand des Unternehmens: |
Betrieb von Biogasanlagen |
Firmensitz: |
Am Mühlenberg 17, D-14550 Groß Kreutz OT Götz(Ein Klick auf die Anschrift öffnet die Geoposition in Google Maps) |
Geschäftsführer: |
Timo WesselsTel.: +49 177 7038046E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Anlagenfahrer: |
Oliver StüwertTel.: +49 173 7189760E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
installierte Leistung: |
800 kW |
Die Biogasanlage erzeugt Strom für ca. 2200 Haushalte. Die Stromproduktion ist steuerbar und jederzeit unabhängig von Witterungseinflüssen verfügbar. Des Weiteren wird der Bildungs- und Innovationscampus Handwerk der IHK in Götz mit Fernwärme versorgt. (Wärmebedarf von ca. 100 Einfamilienhäusern) Die Biogasanlage erzeugt den Dünger für ca. 800ha landwirtschaftliche Nutzfläche. |
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2.) Bestätigung, dass der Betriebsbereich, der den Vorschriften der Störfallverordnung unterliegt, bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde. |
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Die Biogasanlage unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. | |
3.) Tätigkeiten im Betriebsbereich | |
Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen: | Rindermist, Rindergülle, Pferdemist, Geflügelmist, Grassilage, Roggensilage, Maissilage und Landschaftspflegematerial |
3a.) weitere Tätigkeiten im Betriebsbereich | |
-Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern |
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4.) Bezeichnungen der Stoffe im Betriebsbereich | |
Biogas: Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“; Mengenschwelle: über 10.000 kg Biogas ist ein entzündbares, farbloses, je nach Zusammensetzung auch stechend riechendes unlösliches Gas. |
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5.) Allgemeine Informationen für die Bevölkerung im Falle eines Störfalls | |
Im Falle eines Störfalls wird die umliegende Bevölkerung durch alarmierte Einsatzkräfte informiert. Die Bevölkerung sollte dem Unfallort fernbleiben und die Straßen und Wege zum Betriebsbereich stets für die Einsatzkräfte freihalten. Die Einsatzkräfte wurden durch vorige Begehungen und Probeeinsätze auf die Gegebenheiten vor Ort eingewiesen. Ein Feuerwehrplan und ein Störfallkonzept wurden erarbeitet und bei Veränderungen im Betriebsbereich entsprechend aktualisiert. |
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6. Weitergehende Informationen | |
Informationen zur Besichtigung der Behörden zum Schutz der öffentlichen und privaten Belange können Sie bei der zuständigen Behörde einholen. | |
Aufsichtsbehörde:
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